Beratung und Verteidigung von Unternehmen

Auch wenn es so deutlich bislang in keinem Gesetz steht: Es gibt ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland. Staatsanwaltschaften zielen seit Jahren zunehmend deutlich auf die Unternehmensleitung und auf das Unternehmen selbst ab.

Die Rechtsgrundlagen für ein „Unternehmensstrafrecht“ liefert heute insbesondere das Ordnungswidrigkeitenrecht. Unternehmen können danach mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Was manche Unternehmer im Kontext von strafrechtlichen Ermittlungen nicht wissen: Auch das Unternehmen selbst hat die Möglichkeit, sich aktiv an Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zum Unternehmen zu beteiligen und das Ermittlungsverfahren wie das Strafverfahren mit Unterstützung eines eigenen Strafverteidigers mitzusteuern. Und damit das Unternehmen zu schützen.

Die Möglichkeiten und rechtlichen Grundlagen dieser Art der strafrechtlichen Unternehmensvertretung haben wir als Wessing & Partner maßgeblich mit erarbeitet und über die Jahre weiterentwickelt.

Sie können auf uns zählen:

  • Unternehmen aller Branchen
  • Rechtsanwaltskanzleien, die einen spezialisierten Kollegen in Haftungsfällen suchen

Überblick zum VerSanG

Die Bundesregierung der vergangenen Legislaturperiode hat das Vorhaben eines Verbandssanktionengesetzes abgebrochen. Ob und wann die Regierung das Thema wieder aufgreifen wird, ist derzeit offen. Wir behalten die Entwicklung weiterhin für Sie im Blick. Wesentliche Dokumente zum VerSanG finden Sie in unserem Blog.

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Der Blog zum Unternehmensstrafrecht
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