Zoll & Außenhandel

Der internationale Geschäftsverkehr ist noch immer der zentrale Motor der deutschen Wirtschaft. Er unterliegt den strengen Vorgaben des deutschen Außenwirtschaftsrechts, deren Einhaltung das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht. Der Verstoß gegen Anmeldepflichten, Ausfuhrlisten oder gar Embargovorschriften kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst nach sich ziehen.

Das Zollstrafrecht bildet als Teil des Steuerstrafrechts die Kehrseite des Außenwirtschaftsstrafrechts: Nach Deutschland eingeführte Waren unterliegen besonderen zollrechtlichen Gestellungs- und Anmeldepflichten, deren Nichtbeachtung zollstrafrechtliche Konsequenzen haben kann. Die Zollämter und die Zollfahndungsstellen verfügen über umfassende Kontrollmöglichkeiten und leiten beim Verdacht auf Verstöße gegen das Zollrecht Ermittlungsverfahren ein.

Wir leiten Sie durch alle Stufen des Verfahrens. Bei Bedarf arbeiten wir mit spezialisierten Berufskolleginnen und -kollegen zusammen in den Bereichen Vertriebsrecht, Außenhandelsrecht und Zollrecht.

Typische Themen:

  • Verstöße gegen Ausfuhrkontrollen / Bannbruch
  • Falsch- oder Nicht-Deklaration von Waren
     

Sie können auf uns zählen:

  • Geschäftsführer, Vorstände
  • Abteilungsleiter