Arbeit & Management

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung, das Unterlaufen des Mindestlohns oder das Thema Scheinselbstständigkeit – die Behörden nehmen die Arbeitswelt seit Jahren genau in den Blick. Und das längst nicht mehr nur in vermeintlich besonders anfälligen Branchen wie Bau oder Gastgewerbe. Fehlverhalten mit Bezug zum Arbeitsplatz wird mittlerweile in unterschiedlichsten Ausprägungen geahndet, als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat.

Bei Verstößen drohen den handelnden Personen hohe Geldstrafen, mitunter Freiheitsstrafen, sowie dem Unternehmen Geldbußen – plus ein im Zweifel schwer zu reparierender Reputationsschaden. Das neue Wettbewerbsregister, in dem Rechtsverstöße durch Unternehmen erfasst werden, birgt zudem die Gefahr, von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen zu werden.

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Manager in allen Fragen des Arbeitsstrafrechts. Neben der Verteidigung im Fall der Fälle stehen wir insbesondere Unternehmen zur Seite, wenn es darum geht, durch wirksame Compliance strafrechtlich relevante Verstöße zu verhindern.

Unsere wirtschaftsstrafrechtliche Kompetenz ergänzen wir fallweise durch Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Abgaben- und Steuerrecht.

Typische Themen:

  • Untreue zu Lasten des Unternehmens
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Vorwurf der Scheinselbständigkeit
  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung/-entsendung
  • Arbeitsunfälle und Verdacht der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften

 

Sie können auf uns zählen:

  • Führungskräfte
  • Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Unternehmen aller Branchen
  • (Arbeitsrechts-)Kanzleien, die strafrechtliches Spezialwissen ergänzen möchten