Geldwäsche

Geldwäsche zu bekämpfen ist über die Jahre immer mehr in den Fokus von Staat und Behörden gerückt. Der Versuch, illegal erlangtes Vermögen in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, wird nicht mehr nur mit Ausrichtung auf die Täter nach dem Strafgesetzbuch (§ 261 StGB) geahndet. Das Geldwäschegesetz (GwG) legt inzwischen auch bestimmten Personenkreisen diverse Melde-, Sorgfalts- und Dokumentationspflichten auf, damit diejenigen, die sich der Geldwäsche strafbar machen, effektiver ermittelt werden können. Internationale und nationale Ermittlungsbehörden sind längst dazu angehalten, Geldwäsche systematisch zu verfolgen.

Im Bereich der Geldwäscheprävention beraten wir sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen dabei, wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Geldwäsche zu implementieren. Wir beraten zu den Pflichten für Unternehmer und Unternehmensvertreter der am häufigsten betroffenen Branchen nach dem Geldwäschegesetz und zeigen Strafbarkeits- und Bußgeldrisiken im Zusammenhang mit Geldwäsche auf.

Realisiert sich ein Geldwäschetatbestand bzw. wird wegen eines entsprechenden Verdachts ermittelt, übernehmen wir die Strafverteidigung der Betroffenen. Dazu zählt auch, dass wir etwa bei Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft, dinglichem Arrest oder eingefrorenen Konten sofort unterstützend zur Stelle sind.

Typische Themen:

  • Beratung zu Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der Geldwäsche
  • Selbstanzeigen
  • Präventionsmaßnahmen

 

Sie können auf uns zählen:

  • Banken
  • Warenhändler
  • Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Immobilienmakler
  • Vorstände, Geschäftsführer
  • Compliance-Verantwortliche