Steuerstrafrecht

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben das Steuerstrafrecht in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft. Prominente Fälle in der Presse haben deutlich gemacht, dass diese Entwicklung an die Strafverteidigung im Steuerstrafrecht besondere Anforderungen stellt. Die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige sind eingeschränkt worden.

Bei der Strafzumessung für Steuervergehen orientieren sich die Instanzgerichte an den Vorgaben des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, wonach bei einem Steuerhinterziehungsbetrag in Millionenhöhe mit einer zu verbüßenden Haftstrafe zu rechnen ist.

Unsere Erfahrung zeigt, dass professionelle Verteidigung in Steuerstrafsachen eine strategisch abgestimmte Zusammenarbeit mit der materiell-steuerrechtlichen Vertretung voraussetzt. Wir arbeiten daher eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie mit Steuerabteilungen von Unternehmen zusammen. Im Austausch der Spezialisten analysieren und bewerten wir den Sachverhalt und die drohenden steuerstrafrechtlichen Konsequenzen. Dabei betrachten wir es als unsere Kernaufgabe, die Frage einer strafbefreienden Selbstanzeige für unsere Mandanten klug, umfassend und eindeutig zu beantworten.

Vor dem Hintergrund des immer intensiveren Austauschs von Steuerdaten über Ländergrenzen haben wir intensive Kontakte zu zahlreichen Banken und Kollegen im Ausland aufgebaut. So sind wir in der Lage, im Rahmen von Ermittlungs- und länderübergreifenden Amtshilfeverfahren schnell die notwendigen Unterlagen zu beschaffen und den eng werdenden Zeithorizont in Steuerstrafsachen zu nutzen.

Typische Themen:

 

Sie können auf uns zählen:

  • Vermögende Privatpersonen
  • Unternehmer
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer