Die Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen nach § 153 AO gehört zum Tagesgeschäft in Unternehmen, ist aber in steuerstrafrechtlicher Sicht ein Minenfeld: Die vorsätzliche Nichtberichtigung ist als Steuerhinterziehung
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Dr. Volodymyr Izrailevych ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist spezialisiert auf den Bereich Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstreit.
Volodymyr Izrailevych berät bei der Identifizierung von wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Risiken, bei steuerlichen Berichtigungen und Selbstanzeigen. Er vertritt und verteidigt Unternehmen und Individualpersonen in Straf- und Bußgeldverfahren sowie in Steuerstreitverfahren.
Vor seinem Eintritt bei Wessing & Partner war Volodymyr Izrailevych von 2017 bis 2022 als Rechtsanwalt im Bereich Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Compliance bei KPMG Law tätig.
Volodymyr Izrailevych studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und wurde dort im Steuerrecht promoviert.
Er berät seine Mandanten auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch.
Dr. Volodymyr Izrailevych ist im Ranking der WirtschaftsWoche Top-Anwälte für Steuerstrafrecht 2023 und 2024 ausgezeichnet.
WirtschaftsWoche Top-Anwälte Steuerstrafrecht 2023/2024
Steueranwaltsmagazin 2023, 206
Steueranwaltsmagazin 2023, 6
PStR 2022, 177 (mit Philipp Schiml)
CCZ 2021, 40 (mit Dr. Konstantin v. Busekist)
WiRO 2020, 289
CCZ 2020, 189 (mit Dr. Konstantin v. Busekist/Michaela Beneke)
DB 2020, 254 (mit Dr. Heiko Hoffmann/Philipp Schiml)
WPg 2019, 1236 (mit Dr. Konstantin v. Busekist/Philipp Schiml)
2018, Peter Lang (Dr. Volodymyr Izrailevych)
Zeitschrift für Gesetzgebung 2014, 1 (mit Prof. Dr. Rainer Wernsmann)
Wessing & Partner Veranstaltungsreihe – Update Steuerstrafrecht 2024, Düsseldorf, 31.01.2024
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