Das Vertrauen in die Integrität des Abgeordneten ist für eine parlamentarische Demokratie von grundlegender Bedeutung.
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Johannes Wiegelmann berät und vertritt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören interne Untersuchungen und die Arbeit in Verfahren, welche aufgrund politischer und/oder medialer Berührungspunkte einer besonders sensiblen Handhabung bedürfen.
Johannes Wiegelmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Düsseldorf und war während seines Studiums Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Im Anschluss arbeitete er einige Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Büroleiter im Deutschen Bundestag.
Sein Referendariat absolvierte er von 2020 bis 2023 am Oberlandesgericht Düsseldorf. In 2023 erhielt er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und ist seitdem als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wessing & Partner tätig.
Seine Mandanten berät er auf Deutsch und Englisch.
NVwZ 2024, Ausgabe 17/2024, S. 1361
Praxis der Kommunalverwaltung – Das Jagdrecht in Hessen, KSV Medien, Stand: 05/2024
BGH, Urteil 16.05.2023 – VI ZR 116/22, EWiR 2/2024, S.49
Kommunalpolitische Blätter 11/2023, S.38 f.
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