Philipp J. Butler Ransohoff, LL.B.

Rechtsanwalt

butler@strafrecht.de

Rechtsanwalt Butler vertritt Unternehmen, Kommunen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Steuerstrafrecht, interne Untersuchungen und die Koordination komplexer Ermittlungsverfahren, insbesondere im Kontext politisch und/oder medial sensibler Bereiche. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Praxis ist die Beratung und Verteidigung von Wirtschaftsprüfern in berufsaufsichtlichen Verfahren der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS). Für unsere Mandanten übernimmt er regelmäßig die Verteidigung in gerichtlichen Hauptverhandlungen.

Vor seinem (Wieder-)Eintritt bei Wessing & Partner war Philipp Butler von 2020 bis 2022 für Prof. Dr. Jochen Lüdicke als Rechtsanwalt in der unternehmenssteuerrechtlichen Beratung tätig mit einem Fokus auf Vermögens- und Unternehmensnachfolgeberatung.

Studium an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Minnesota, Minneapolis. Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Station bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal. An der LMU München promoviert er zu einem Thema des internationalen Steuerrechts.

In 2019 erhielt er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und schloss sich im selben Jahr Wessing & Partner an.

Philipp Butler berät seine Mandanten auf Deutsch, Spanisch und Englisch.

Philipp J. Butler Ransohoff  ist im Ranking der WirtschaftsWoche Top-Anwälte für Steuerstrafrecht 2023 ausgezeichnet.

WirtschaftsWoche Top-Anwälte Steuerstrafrecht 2023

Deutsch-Israelische Juristenvereinigung e.V.

Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.

Deutscher Anwaltverein e.V.

Düsseldorfer Anwaltverein e.V.

Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)

Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V.

LJV NRW – Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

Anm. zu OVG Lüneburg, Urteil vom 27.05.2024 – 11 LB 508/23, Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und eines Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit

NVwZ 2024, Ausgabe 17/2024, S. 1361

(Johannes Wiegelmann, LL.B., Philipp Butler, LL.B.)
Wenn Ämterpatronage strafbar wird …

Kommunalpolitische Blätter 11/2023, S.38 f.

(Johannes Wiegelmann, Philipp Butler, LL.B.)
Triage: Wider ein „pandemiespezifisches“ Verschuldensprinzip

jurisPR-StrafR 2/2022 Anm. 1 (zusammen mit Zeng)

(Philipp Butler, LL.B.)
Junges Verwaltungsvermögen kraft Umwandlung? – Neue BFH-Rechtsprechung und Konsequenzen für Umwandlungsvorgänge in der Nachfolgeplanung

NWB Erben und Vermögen 2020, 344 ff.

(Philipp Butler, LL.B.)
Strategische Vermögensplanung: Übertragung von Unternehmensvermögen. Chancen und Risiken in Zeiten von Covid-19

NWB Erben und Vermögen 2020, 298 ff. (zusammen mit Eiling)

(Philipp Butler, LL.B.)
Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften – Gelöste und ungelöste Fragen rund um § 8c KStG

DB 2018, 464 ff. (zusammen mit Schneider/Bleifeld)

(Philipp Butler, LL.B.)
Surcharges and Penalties in Tax Law – Country Report Germany

European Association of Tax Law Professors 2015, Chapter 18, S. 355 ff. (zusammen mit Drüen)

(Philipp Butler, LL.B.)
Interests and the Proportionality Principle

European Association of Tax Law Professors 2015, Chapter 6, S. 85 ff. (zusammen mit Drüen)

(Philipp Butler, LL.B.)
Renaissance der Monoedukation

NVwZ 2013, S. 1202 ff. (zusammen mit Lassahn)

(Philipp Butler, LL.B.)
Die Neuordnung der Verlustfeststellungsmodalitäten zwecks Verlustvortrags – § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG im Praxistest

NWB 2013, 1636 ff.

(Philipp Butler, LL.B.)
Das Treuhandmodell – Eine ‚Organschaft’ für Personengesellschaften?“

NWB 2012, 2925 ff.

(Philipp Butler, LL.B.)
Anmerkung zu BFH, Urt. v. 25/05/2011 – I R 60/10

npoR 2011, 90 f.

(Philipp Butler, LL.B.)

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