Umweltstrafrecht

Umweltschutz nimmt seit Jahren einen immer wichtigeren Teil in der gesellschaftlichen Diskussion ein. Das Bewusstsein für den Schutz der Umwelt wächst. Und dies hat auch zur Folge, dass Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften häufiger gemeldet und strenger geahndet werden.

Das Strafgesetzbuch sieht bereits für eine Reihe von umweltbezogenen Delikten empfindliche Strafen vor. Zum Teil drohen den Tätern bei Straftaten gegen die Umwelt sogar Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus enthalten zahlreiche Nebengesetze Straftatbestände mit Bezug zur Umwelt, darunter das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung, das Naturschutz- und das Pflanzenschutzgesetz, das Tierschutzgesetz und das Bundesjagdschutzgesetz.

Unternehmen am Pranger

Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft wegen eines Verdachts auf eine Umweltstraftat ermitteln, gerät oftmals das gesamte Unternehmen in Misskredit, nicht selten schon bevor die eigentlich Verantwortlichen ausgemacht werden können. Die Unternehmensleitung sieht sich wenigstens einem Bußgeldverfahren ausgesetzt und ist – sofern sie nicht unmittelbar selbst am Pranger steht – gefordert, der Sache intern auf den Grund zu gehen. Die Reputationsschäden, die mit einem öffentlich gewordenen Verstoß gegen Umweltstrafrecht verbunden sind, können angesichts der öffentlichen Sensibilität für das Thema Umwelt immens sein.  

Vorwürfe gegen Amtsträger

Strafrechtliche Risiken gelten außerdem für Amtsträger in Umweltbehörden, wenn sie beispielsweise ihre Pflichten im Rahmen von Genehmigungsverfahren fahrlässig oder sogar vorsätzlich verletzten. Praktische Relevanz gewinnt hier vor allem das Unterlassen, wenn beispielsweise rechtswidrig erteilte Genehmigungen für umweltgefährdende Anlage nicht zurückgenommen werden oder die Behörde bei Delikten gegen die Umwelt nicht einschreitet. Bisweilen stehen dann auch Vorwürfe wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit im Raum.

Unsere Tätigkeit im Umweltstrafrecht beginnt mit der Beratung zur Compliance, innerhalb derer wir die Unternehmensleitung auf Risiken im Umweltstrafrecht hinweisen und ihnen helfen, angemessen Vorsorge dafür zu tragen, dass sich Risiken nicht realisieren. Wir begleiten Unternehmen und Unternehmensvertreter in Ermittlungs- und Strafverfahren und übernehmen nicht zuletzt die Verteidigung der beschuldigten Einzelpersonen.

Typische Themen:

  • Luftverunreinigung
  • Gewässer- und Bodenverunreinigung
  • Unsachgemäße Abfallentsorgung
  • Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
  • Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
  • Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften


Sie können auf uns zählen:

  • Industrieunternehmen
  • Betreiber von Abfallentsorgungsunternehmen
  • Kommunen und ihre Amtsträger