Verteidigung von Einzelpersonen
Eine hohe unternehmerische Verantwortung in einem oftmals wettbewerbsintensiven Markt birgt für Vorstände, Geschäftsführer und Eigentümer ein wachsendes Risiko, in die Mühle staatsanwaltlicher Ermittlungen zu geraten. Immer häufiger erheben die Strafverfolgungsbehörden in Wirtschaftsstrafverfahren Anklage, nicht selten leiten Staatsanwälte dabei unter dem Einfluss der öffentlichen Meinung ein Strafverfahren gegen Einzelpersonen ein. Die Vorwürfe reichen von Bestechung und Bestechlichkeit über Bilanzfälschungen und Insolvenzdelikte bis hin zu Untreue.
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren – umso mehr eine öffentliche Hauptverhandlung – stellt eine erhebliche, auch persönliche Belastung für die Beschuldigten dar. Bei einem Ermittlungsverfahren, das zu einem langen Strafverfahren bis hin zu einer öffentlichen Hauptverhandlung führen kann, steht regelmäßig die berufliche und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.
Wir übernehmen die Verteidigung von Einzelpersonen im gesamten Strafverfahren. Unternehmer und Manager vertreten wir in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Revision. Eine stigmatisierende Hauptverhandlung zu vermeiden, hat dabei im Interesse des Mandanten hohe Priorität.
Aufbauend auf unserer hohen Prozessführungskompetenz und Prozesserfahrung entwickeln wir eine Strategie für eine Strafverteidigung, die rechtlich und verfahrensstrategisch auf die Besonderheiten des Falles zugeschnitten ist. In unserer Rolle als Verteidiger von Einzelpersonen ist es uns besonders wichtig, die persönliche Situation des Betroffenen nie aus den Augen zu verlieren. Dies gilt umso mehr im Falle der Untersuchungshaft, in der neben der Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung die Unterstützung des Betroffenen ebenso wie seiner Familie und gegebenenfalls des Unternehmens ein Muss ist.
Sie können in der Individualverteidigung auf uns zählen:
- Unternehmer
- Manager
- Führungskräfte
- Ärzte und Apotheker