Corona bringt die Intensivstationen an die Auslastungsgrenzen. Können Patienten, die abgewiesen werden müssen, Strafanzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung erstatten?
Unser Partner Prof. Dr. Jürgen Wessing hat dazu der Wirtschaftswoche Auskunft gegeben und klargestellt: Operationen abzusagen ist per se nicht strafbar.
Den ganzen Beitrag gibt es auf wiwo.de