Gastbeitrag von Prof. Dr. Jürgen Wessing im Blog „Tax Compliance“, TLE-27-2017
Wenn man das Thema Steuerstrafrecht behandelt, denkt man in erster Linie an den klassischen Straftatbestand des § 370 AO. Bei diesem und allen anderen Straftatbeständen des Steuerstrafrechts handelt es sich um Blanketttatbestände, die erst durch das materielle Steuerrecht ausgefüllt werden.
Prof. Dr. Jürgen Wessing erläutert in seinem Gastbeitrag die Verbindung zwischen Steuerstrafrecht und dem allgemeinem Strafrecht.
Den gesamten Beitrag können Sie hier lesen.