Beitrag von Prof. Dr. Jürgen Wessing in BankPraktiker 12-2016 S. 470 ff.
Vor Abschluss eines Kreditvertrages muss stets eine Abwägung der Chancen und Risiken durch das Kreditinstitut erfolgen. Sie beinhaltet die Prüfung der Kreditwürdigkeit des potentiellen Vertragspartners. Der neue § 18a KWG konkretisiert die Bonitätsprüfungspflichten des Kreditinstituts vor dem Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen. Der Beitrag „§ 18 a KWG und seine strafrechtlichen Auswirkungen“, der in der Zeitschrift BankPraktiker 12/2016 erschienen ist, beleuchtet die strafrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen den neuen § 18a KWG und wirft außerdem die Frage auf, ob § 18a KWG auch Auswirkungen auf Verträge haben kann, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.