Darf ein Finanzbeamter sich unangekündigt ein Bild vom häuslichen Arbeitszimmer machen, um die Angaben in der Einkommenssteuererklärung zu überprüfen?
Unser Partner Rainer Biesgen hat der Zeitschrift Markt und Mittelstand eine Einschätzung zu einer interessanten Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegeben (Urteil vom 12.07.2022, VIII R 8/19).
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