Die DSGVO und das Schuldprinzip: Derzeit wird vor dem EuGH über das Haftungssystem des Datenschutzbußgeldrechts verhandelt. Neben der Frage der Zurechnung (§§ 130, 30 OWiG) geht es auch um die Frage, ob für eine Geldbuße ein schuldhafter Verstoß vorliegen muss.
Unser Partner Dr. Eren Basar veröffentlicht seine Einschätzung hierzu als Strafverteidiger im aktuellen Handelsblatt vom 07.03.2023.
Handelsblatt, 07.03.2023, Nr. 47, Seite 36