Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption wurde am 21.01.2015 von der Bundesregierung beschlossen und wird damit den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens gehen.
Neben der Strafausdehnung im internationalen Bereich würden von den Korruptionstatbeständen gegenüber der bisherigen Rechtslage zukünftig nicht nur wettbewerbsverzerrende Verhaltensweisen unter Strafe gestellt werden, sondern zusätzlich auch diejenigen Fälle erfasst, in denen mangels Wettbewerbsverzerrung eine Strafbarkeit bisher ausschied. Dies erreicht der Gesetzesentwurf durch die Kriminalisierung von auf Bestechungshandlungen beruhenden Pflichtverletzungen des Mitarbeiters gegenüber seinem Unternehmen.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat des Weiteren den angekündigten Entwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt (unsere Meldung vom 28.01.2015).
Ergänzend wird daneben auch auf EU-Ebene die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche weiter vorangetrieben. Wie einer Meldung des Handelsblatts zu entnehmen ist (hier zu finden), haben sich Mitglieder des Europaparlaments im Grundsatz auf die Einführung von Unternehmensregistern in den Mitgliedsstaaten verständigt, die Behörden und unter Umständen auch der Öffentlichkeit Auskunft darüber geben sollen, wer als Eigentümer hinter einem Unternehmen steht und an wen die jeweiligen Gewinne verteilt werden. Zudem soll die Überwachung des Geschäftsgebarens der vom Parlament als besonders korruptionsanfällig eingeschätzten Gruppe der hochrangigen Politiker, Richter und deren Angehörigen intensiviert werden.
Auch wenn die Gesetzgebungsverfahren noch am Anfang stehen, ist längerfristig sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene mit einer Ausdehnung und Verschärfung des Korruptionsstrafrechts zu rechnen.