Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss in Sachen Wirecard-Untersuchungsausschuss die Verschwiegenheitspflicht von Beratern gelockert. Das könnte zu Rissen im Vertrauensverhältnis von Unternehmenslenkern und Unternehmensanwälten führen.
Prof. Dr. Jürgen Wessing hat zu dem Thema einen Gastbeitrag für den FAZ Einspruch geschrieben.
Der Text ist nun auch auf unserem Blog unternehmensstrafrecht.de zu lesen.