Eren Basar Mitglied des DAV-Ausschusses Gefahrenabwehrrecht

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat unseren Partner Dr. Eren Basar in den Gesetzgebungsausschuss Gefahrenabwehrrecht berufen. Der Ausschuss befasst sich mit der Sicherheitsgesetzgebung in Bund und Ländern und hat in der Vergangenheit beispielsweise Stellungnahmen zur Neustrukturierung des BKA-Gesetzes, zur Vorratsdatenspeicherung, zum Einsatz von Body-Cams in der Polizeiarbeit, zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum oder zur ePrivacy-Verordnung abgegeben. Die Ausschusstätigkeit ist auf zwei Jahre bis zum Jahresende 2022 angelegt.

Weitere Informationen zum DAV-Gesetzgebungsausschuss Gefahrenabwehrrecht finden die Sie hier.

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