Rechtsgutachten

Ist eine bestimmte Verhaltensweise strafbar? Wenn sie es wäre, mit welchen Sanktionen haben Betroffene dann zu rechnen? Rechtsgutachten, auch Legal Opinions genannt, helfen, die mögliche strafrechtliche Relevanz eines Tuns oder Unterlassens im Geschäftsverkehr einzuordnen. Sie sind insofern eine wesentliche Ergänzung sowohl der Compliance als auch im laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren.

Fundierte juristische Einschätzungen kommen außerdem in Sachverständigengutachten zum Tragen, die ein wesentlicher Teil von Gesetzgebungsverfahren sind. Beispiele aus jüngerer Zeit sind das Verbandssanktionengesetz, das Geldwäschegesetz oder das Hinweisgeberschutzgesetz.

In gutachterlichen Stellungnahmen gehen wir komplexen Sachverhalten mit potenziell strafrechtlicher Relevanz tief auf den Grund. Wir nehmen eine Risikoabwägung vor und zeigen Unternehmen die Szenarien auf, die ein strafrechtliches Problem vermeiden. In unsere Expertisen fließt unser umfangreiches Fachwissen zum Strafrecht, aber auch in den für die jeweilige Situation relevanten weiteren Rechtsgebieten ein, beispielsweise zum Kartellrecht, Steuerrecht, Medizinrecht, Insolvenzrecht oder Bank- und Kapitalmarktrecht.

Dass wir immer wieder als Sachverständige in politischen Gremien, Ausschüssen und Parlamenten geladen werden, ist Ausdruck der hohen Anerkennung, die unsere Partner als Experten ihres Fachs im Markt genießen.

Gutachten bieten wir in diesen Fachdisziplinen an: